Primezert DSGVO Datenschutz-Hinweis-Schild Video-Überwachung 20x30cm
Seit dem 25.05.2018 bestehen auch für die Videoüberwachung nach der nun geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erweiterte Informationspflichten.
So hat der für die Verarbeitung Verantwortliche, was in diesem Fall der Betreiber der Videoüberwachungsanlage ist, unter anderem im Verhältnis zum alten BDSG deutlich erweiterte Informationspflichten.
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV) Sebastian Günnewig klärt insoweit in seinen Praxishinweisen zur datenschutzkonformen Videoüberwachung auf:
"(...) Von diesen neuen Informationspflichten sind nicht nur Verantwortliche betroffen, die eine funktionierende Videoüberwachungsanlage betreiben, sondern vielmehr auch solche Stellen, die eine außerbetrieb-genommene Videoüberwachungsanlage oder Dummy-Kameras zur Abschreckung verwenden."
Aufzuklären gilt es in diesen Szenarien über zahlreiche Informationen, welche sich insbesondere aus Art. 13 DSGVO ergeben. Nach einer Stellungnahme einer Landesbehörde für Datenschutz ist zu empfehlen, diesen Informationspflichten durch vorgelagerte Hinweisschilder und einem nachgelagerten Informationsschild nachzukommen.
Das Primezert DSGVO Datenschutz-Hinweis-Schild Video-Überwachung ermöglicht eine datenschutzkonforme Informationsdarbietung für den vorgelagerten Bereich, also beispielsweise im Eingangsbereich, an Schaufenstern oder im Außenbereich bspw. an der Fassade.
Das Schild ist individuell beschriftbar mit einem Folien-, CD- oder Permanent-Stift (etc.) (Stift wird nicht mitgeliefert).
Das Schild ist insoweit für den Innenbereich und auch eingeschränkt für den Außenbereich geeignet, da es mit witterungsbeständiger UV-Tinte bedruckt wird. Etwaigen Witterungseinflüssen im Außenbereich halten die Schilder mindestens 3 Jahre stand.
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