italienische Warntafel für Überlänge
Gemäß Art. 164 Cod. Strad. D.L. n. 285 müssen Straßenfahrzeuge mit überstehende Ladungen (z. B. Fahrradträger) mit reflektierenden rot-weißen Warntafeln gekennzeichnet sein. Mit eingestanzte Genehmigungsnummer auf der Rückseite nach neuester Vorgabe der italienischen Behörden.
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