Der Splittingtarif im Einkommensteuerrecht bezieht sich auf eine steuerliche Regelung, die verheirateten Paaren ermöglicht, ihre Einkommensteuer gemeinsam zu veranlagen. Dabei werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt, um den individuellen Steuersatz zu ermitteln. Dies führt oft zu einer Steuerersparnis, da das zu versteuernde Einkommen auf beide Partner gleichmäßig verteilt wird.
Der Splittingtarif dient als eine Form der ehelichen und familiären Förderung, da er insbesondere für Paare mit einem großen Einkommensunterschied von Vorteil ist. Er ermöglicht es, dass der Partner mit dem höheren Einkommen einen Teil seines Einkommens steuermindernd auf den Partner mit dem niedrigeren Einkommen übertragen kann.
Es gibt jedoch auch Kritik am Splittingtarif, da er als eine Form der Eheförderung angesehen wird, die insbesondere traditionelle Familienmodelle bevorzugt und nicht alle Formen von Partnerschaften gleich behandelt.
In dem Buch "Steuerrecht in Forschung und Praxis" werden verschiedene Alternativen zur ehelichen und familiären Förderung im Steuerrecht diskutiert, um mögliche Reformen oder Verbesserungen aufzuzeigen. Es werden verschiedene Modelle und Ansätze vorgestellt, die eine gerechtere und bedarfsgerechtere Besteuerung von Paaren und Familien ermöglichen sollen.
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