Das Datenschutzrecht spielt eine wichtige Rolle bei Beweisverboten in der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Dash-Cams. Dash-Cams sind kleine Kameras, die im Fahrzeug angebracht sind und während der Fahrt kontinuierlich Bilder und Videos aufnehmen. Sie dienen in erster Linie der Beweissicherung bei Verkehrsunfällen oder anderen Vorfällen im Straßenverkehr.
Allerdings führt die Nutzung von Dash-Cams zu datenschutzrechtlichen Fragen, da sie auch unbeteiligte Personen oder deren Fahrzeuge erfassen können. Die Verwendung von Dash-Cams kann daher gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf informationelle Privatsphäre verstoßen.
In der Rechtsprechung wurden verschiedene Grundsätze zum Datenschutz bei der Verwendung von Dash-Cams entwickelt. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Jahr 2018 entschieden, dass Dash-Cam-Aufzeichnungen grundsätzlich als Beweismittel in zivilrechtlichen Verfahren verwendet werden können, sofern sie zur Aufklärung des konkreten Sachverhalts erforderlich sind.
Allerdings müssen bei der Verwendung von Dash-Cams bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um den Datenschutz zu wahren. Zum einen muss der Einsatz der Dash-Cam dem legitimen Interesse des Fahrers dienen, beispielsweise zur Beweissicherung bei einem Verkehrsunfall. Es darf keine anlasslose und dauerhafte Überwachung anderer Verkehrsteilnehmer stattfinden.
Des Weiteren müssen die Aufnahmen zeitnah gelöscht werden, sobald sie nicht mehr zur Beweissicherung benötigt werden. Eine unbegrenzte Speicherung der Aufnahmen ist unzulässig. Zudem müssen andere Verkehrsteilnehmer über die Nutzung der Dash-Cam informiert werden, beispielsweise durch einen gut sichtbaren Hinweis im Fahrzeug.
Im Arbeitsrecht gelten ähnliche Grundsätze. Der Einsatz von Dash-Cams zur Überwachung der Arbeitnehmer ist grundsätzlich unzulässig, da er das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer verletzt. Eine Ausnahme kann jedoch bestehen, wenn ein konkreter Verdacht auf strafbare Handlungen oder grobe Pflichtverletzungen besteht und andere Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts nicht ausreichen.
Die Rechtsprechung zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit in Bezug auf Dash-Cams ist noch nicht abschließend geklärt und es gibt weiterhin Diskussionen. Es ist daher wichtig, sich über die aktuellen Urteile und Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren, um das Datenschutzrecht bei der Verwendung von Dash-Cams einzuhalten.
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