Das Ehegattensplitting ist ein steuerpolitisches Instrument, bei dem Ehepaare gemeinsam veranlagt werden und dadurch steuerliche Vorteile erhalten. Dabei werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet und durch zwei geteilt, um den gemeinsamen Steuersatz zu ermitteln. Dies führt in der Regel dazu, dass Ehepaare mit einem hohen Einkommensunterschied von dieser Regelung profitieren, während Paare mit ähnlichen Einkommen benachteiligt werden.
Das Familiensplitting ist eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings, bei dem auch Kinder steuerlich berücksichtigt werden. Dabei werden die Einkommen der Eltern und der Kinder zusammengerechnet und durch die Anzahl der Personen geteilt, um den gemeinsamen Steuersatz zu ermitteln. Dies soll Familien mit Kindern entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
Die Stiftung Marktwirtschaft befürwortet das Ehegattensplitting als Instrument zur Förderung von Familien und zur Stärkung der Ehe als Institution. Sie argumentiert, dass das Ehegattensplitting zu einer gerechteren Besteuerung von Familien führt und Anreize für die Ehe und Familiengründung schafft. Kritiker hingegen bemängeln, dass das Ehegattensplitting vor allem Besserverdienende begünstigt und die finanzielle Eigenständigkeit von Ehefrauen beeinträchtigt.
Insgesamt ist das Ehegattensplitting ein kontrovers diskutiertes Thema in der Steuerpolitik, das verschiedene soziale und ökonomische Auswirkungen hat. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile dieser Regelung sorgfältig abzuwägen und mögliche Reformvorschläge zu prüfen, um eine gerechte und effiziente Steuerpolitik zu gewährleisten.
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